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Kein Mensch ist illegal. Kein Mensch ist „wohnungsuntauglich“.

Das Asylrecht ist und bleibt ein Grundrecht. Alle Menschen haben das Recht, einen Asylantrag zu stellen und ein faires Verfahren zu erhalten, in dem sie ihre Fluchtgründe deutlich machen können. Es handelt sich nicht um ein Gastrecht, das man verwirken könnte, wenn man sich nicht „als Gast benimmt“. Und weil es ein Grundrecht ist, das allen Menschen zusteht, haben auch alle Menschen das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung.