„Wir fordern die Thüringer Landesregierung und insbesondere die Thüringer SPD auf, in der morgigen Sitzung des Bundesrates der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten nicht zuzustimmen“, so Saskia Scheler, Landesvorsitzende der Jusos Thüringen. Eine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten würde eine weitere Einschränkung des Asylrechts bedeuten.
„Das Recht auf Asyl begründet einen individuellen Anspruch. Auch den Menschen, die in den Maghreb-Staaten verfolgt werden, steht das Recht auf eine unvoreingenommene Einzelfallprüfung ihres Asylantrags zu. Das Konstrukt der sicheren Herkunftsländer gewichtet die Verfahrensbeschleunigung höher als die menschenrechtliche Abwägung. Damit wird das grundgesetzlich verbürgte Recht derer, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, ausgehöhlt“, so Scheler weiter. „Systematische Menschenrechtsverletzungen (inbesondere die Rechte von Frauen und Homosexuellen) werden bereits heute in der Asylrechtssprechung übergangen. Mit dem Verweis auf eine angebliche Sicherheit in den Herkunftsländern verschwinden diese vollständig aus der öffentlichen Wahrnehmung. Die mit dem Konstrukt einhergehende Beweislastumkehr erschwert es den Betroffenen traumatischer Verfolgungs- und Fluchterfahrungen zusätzlich einen Ort zu erreichen, an dem sie sich berechtigt sicher fühlen können.“
Für die Jusos Thüringen spricht nicht nur die kritische Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten, auf welche auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seinen Herkunftsländerleitlinien hinweist, gegen eine solche Einschätzung. Auch werten es die Jusos als verheerendes außenpolitisches Signal. Saskia Scheler unterstreicht: „Deutschland darf nicht aus innenpolitischem Kalkül schwere Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern klein reden und ignorieren. Damit schwächt die Bundesrepublik die Menschen vor Ort, die sich für Menschenrechte einsetzen, und legitimiert gravierende Verstöße gegen internationale Menschenrechtsstandards.“
Mit Blick auf das Argument der geringen Anerkennungszahlen aus den Maghreb-Staaten verdeutlicht Scheler: „Niedrige Anerkennungszahlen bedeuten nicht, dass kaum Menschen schutzbedürftig sind, sondern dass unser Asylrecht für viele keine Antwort findet, wie dies z.B. für viele Fälle geschlechtsspezifischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung der Fall ist.“
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