Wegen eines von der Verwaltungsgesellschaft Wort (VG Wort) erstrittenem Urteils wird sich die Versorgung mit Literatur an den Unis in Deutschland ab dem 1. Januar erheblich verschlechtern. Bisher war es möglich, dass Dozent*innen wissenschaftliche Texte einem geschlossenen Kreis von Unterrichtsteilnehmer*innen über digitale Datenbanken, wie zum Beispiel Metacoon oder Moodle zugänglich machen können. Die Vergütung hierfür erfolgte als Pauschalzahlung der Bundesländer an die VG Wort.

Aufgrund des erstrittenen Urteils müssen ab dem 1. Januar alle Nutzungen nach § 52 a UrhG gemeldet und einzeln mit der VG Wort abgerechnet werden. Zusammenfassend führt dies dazu, dass wissenschaftliche Texte nicht mehr so einfach über digitale Plattformen verbreitet werden dürfen, wodurch ein gravierender finanzieller und zeitlicher Mehraufwand für Student*innin bei der Materialbeschaffung und Dozent*innen bei der Materialausteilung entsteht. Vor diesem Hintergrund haben sich die Kultusministerkonferenz und die VG Wort auf einen Rahmenvertrag geeinigt, dem die einzelnen Hochschulen beitreten müssen. Nach Beitritt zu dem Rahmenvertrag werden die Hochschulen selbst Vertragspartner und müssen für die ordnungsgemäße Meldung der Nutzungen selbst einstehen. Wissenschaftliche Texte dürfen dafür weiterhin über digitale Plattformen verbreitet werden, wobei sicherzustellen ist, dass nur die berechtigten Nutzer auf die Dokumente zugreifen können. Allerdings bedeutet dies in der Praxis einen erheblichen bürokratischen Aufwand, den viele Dozent*innen verständlicherweise nicht bereit sind in der Form zu leisten. Die neue Regelung wurde bereits im vergangenen Semester in Osnabrück als Piloteneinsatz getestet. Letztendlich stellten Dozent*innen seitdem dort 75% weniger Textmaterial zur Verfügung als davor, was folglich auch zu den Lasten der Bildungsqualität für Studierende führt. Die Hochschulrektor*innenkonferenz und auch die Thüringer Hochschulen halten die Bedingungen dieses Rahmenvertrages für nicht akzeptabel und unpraktikabel, weswegen sie dem Rahmenvertrag in dieser Form nicht beitreten werden. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar keine Textquellen mehr in den digitalen Datenbanken zur Verfügung gestellt werden dürfen und die bisher zur Verfügung gestellten vermutlich entfernt werden müssen.

Die Juso-Hochschulgruppen Thüringen unterstützen die Forderung nach einer fairen Bezahlung für die Zweitnutzungsrechte an Autor*innen. Die Lösung dafür kann jedoch kein hochbürokratisches, unpraktikables Bezahlsystem sein, dass letztendlich die Qualität von Lehre, Wissenschaft und Forschung maßgeblich mindert. Wir fordern daher eine Ablehnung des Rahmenvertrages durch alle Hochschulen und Ministerien und eine Neuverhandlung des Rahmenvertrages durch die Kultusministerkonferenz und der VG Wort. Ziel ist eine schnelle Lösung des Problems und eine praktikable Möglichkeit der Abrechnung.

Landeskoordination der Juso-Hochschulgruppen Thüringen

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