von Romy Arnold, stellv. Juso-Landesvorsitzende 

Die Erfahrungen aus den letzten Jahren im Zusammenhang mit Rechtsrock-Konzerten in Thüringen stecken uns alle noch tief in den Knochen. Viele von euch haben gemeinsam mit uns in Themar, Mattstedt und Leinfelde (Liste nicht vollständig) Gesicht gezeigt, sich aber gleichzeitig stets gefragt bzw. fragen lassen müssen, wie es sein kann, dass diese kommerziellen Hetzveranstaltungen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen. Zumal es offensichtlich ist, dass der kommerzielle Charakter bei diesen Veranstaltungen stets im Vordergrund stand. Nun ist bereits seit einiger Zeit die Debatte um ein neues Versammlungsgesetz entbrannt, die mit dem Gesetzesvorschlag der CDU neu entfacht ist. Im kommenden Plenum wird dieser Entwurf im Landtag beraten. Behauptet wird, dass mit diesem Entwurf endlich Schluss sei mit Veranstaltungen, die offensichtlich nur kommerzielle Interessen bedienen. Im Vorfeld haben uns einige von euch gefragt, warum ein solcher Vorschlag eigentlich nicht von uns kam und wir jetzt nicht vor Freude die Arme in die Luft werfen nach dem Motto: Juhuuu endlich befreit uns jemand von unseren lästigen Demonstrationspflichten und verbietet den ganzen Scheiß?

Versammlungsfreiheit: ein zentrales Grundrecht

Zunächst zur Einordnung. Die Versammlungsfreiheit ist nach Artikel 8 Grundgesetz ein Grundrecht und hat somit (zu Recht) einen sehr hohen Stellenwert – es ist höher gewichtet als Bundes- und Ländergesetze. Wie bei Stein, Schwere, Papier ist das GG quasi ein Bulldozer, der alles schlägt. Das ist vor allem für Minderheiten in Deutschland wichtig – denn die Berufung auf die Versammlungsfreiheit schützt Minderheitenansichten, vor der Mehrheitsmeinung. Ein konservativer Gesetzgeber (CDU Regierung) wird es also immer schwer haben, z.B. eine linke Gewerkschaftsdemo zu verbieten, selbst dann, wenn Gesetze (Bundesversammlungsgesetz) dieses Verbot rechtfertigen würden => Bulldozer. Schwierig wird es dann, wenn eine Versammlung darauf ausgerichtet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar zu gefährden. Erste Schlussfolgerung ist also: Verbieten ist nicht drin (was auch gut ist). Da das GG bis auf die grundlegende Versammlungsfreiheit nichts weiter regelt, finden wir Näheres im Bundesversammlungsgesetz. Normalerweise steht das Bundesgesetz über dem Landesgesetz und die Geschichte wäre hier zu Ende.

Die kurze Geschichte der Versammlungsgesetze auf Länderebene

Aufgrund der Föderalismusreform von 2006 gibt es jetzt allerdings die Möglichkeit, dass Länder ihre eigenen Versammlungsgesetze machen dürfen und da ging‘s richtig los: In Bayern wurde vorgelegt, mit einem der schärfsten Versammlungsgesetze (also mit den meisten Einschränkungen) EVER, was auch gleich mehrfach für nicht verfassungskonform erklärt wurde und überarbeitet werden musste. Inzwischen hat Bayern ein solches Gesetz, ebenso u.a. Sachsen. Schöne Kiste, dachte sich angesichts dessen, was in Themar 2017 passierte auch das rot-rot-grüne Thüringen und sowohl Ministerpräsident Bodo Ramelow, als auch Innenminister Georg Maier forderten öffentlich ein eigenes Versammlungsrecht, was uns diese Nazinulpen vom Hals schaffen sollte. Aber schon vorher (2016) wurde ein solcher Entwurf erarbeitet, hat es aber nicht über das Kabinett hinaus in die Öffentlichkeit geschafft. Dem gingen zahlreiche Debatten, Rechtsgutachten und Widerstand zivilgesellschaftlicher Akteur*innen voraus. Außerdem: Die meisten Jusos, die regelmäßig und schon länger an Demonstrationen teilnehmen (aus außerhalb von Thüringen) bzw. dieses Thema eingehend verfolgen, wissen, dass es in Bayern sehr wohl Naziaufmärsche, die nicht verhindert werden können, gibt. Auch in Sachsen gab es 2018 das Schild- und Schwert Festival anlässlich des “Führergeburtstags”, was die Frage aufwirft, was es dem sächsischen Gesetzgeber gebracht hat, Versammlungen an historisch sensiblen Tagen/ Orten einzuschränken. Ohne zu tief ins Detail zu gehen: zivilgesellschaftliche Akteur*innen haben der rot-rot-grünen Landesregierung schnell zu verstehen gegeben: jede bisher existierende Regelung hat es den Nazis kein Stück schwerer gemacht und stellt immer eher eine Einschränkung zu Lasten linker Akteur*innen dar (mehr Repression, mehr Überwachung etc..). Der Vorwurf der CDU “Zu lange habe die rot-rot-grüne Landesregierung tatenlos zugesehen, wie Verfassungsfeinde das Versammlungsrecht für ihre Zwecke missbrauchen” ist also eine Frechheit – vor allem für jede*n die*der schon mal eine Gegendemo bei sich vor Ort organisiert hat und verzweifelt um die Beteiligung der CDU geworben hat.

Kann Rechtsrock durch ein Thüringer Versammlungsgesetz gestoppt werden?

Nun schreiben wir das Jahr 2019: Hat jetzt die CDU mit ihrem Vorschlag die Lösung gefunden? Schauen wir uns kurz die öffentlichen Argumente der CDU und die entsprechenden Regelungen an (Gesetzentwurf zum Download hier: https://bit.ly/2ThSt05). Die CDU sagt: „Die Demokratie kann und muss damit klar kommen, dass die Versammlungsfreiheit auch extreme und verfassungsfeindliche Meinungen schützt. Sie ist aber kein Supergrundrecht, das alle anderen Rechtsgüter außer Kraft setzt.“ Vielleicht erklärt einer von euch Mike Mohring das Ding mit dem Bulldozer – ich bin sicher, ihr habt es besser verstanden als er.
Die CDU behauptet: „Wir wollen künftig verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen. Dafür ist die Versammlungsfreiheit nicht gedacht.“ Geile Idee, Mike Mohring und wir wären sicherlich sofort dabei. Aber den Paragraphen, der das regelt suchen wir im Entwurf vergebens. Der §2 (3) des Entwurfs soll regeln, was eine Versammlung ist: “3) Ob eine Versammlung vorliegt, entscheidet sich maßgebend nach dem 1. kommunikativen Anliegen des Veranstalters oder der Teilnehmer, 2. Gesamtgepräge bei mehrfachen Zwecken (öffentliche Einflussnahme oder Unterhaltung), wobei die öffentliche Meinungsbildung gegenüber dem Unterhaltungszweck nicht in den Hintergrund treten darf, sowie 3. nach dem Grad und Umfang der Kommerzialisierung.” Das soll jetzt also der große Wurf sein, der es künftig Behörden ermöglicht Rechtsrock zu verbieten? Liebe CDU: diese Möglichkeit gibt es schon jetzt. So geschehen bei der Love Parade, die für sich beansprucht hat eine politisch Versammlung zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat aber 2001 gesagt: Nö, seid ihr nicht, bei euch ist der meinungsbekundende Gehalt fadenscheinig und die kommerziellen Interessen klar im Vordergrund. AAAAABER: neben dem Loveparade-Urteil, auf das sich die CDU im Entwurf sogar bezieht, existiert auch das Fuck-Parade Urteil, was die CDU nicht erwähnt (wahrscheinlich möchten sie einfach keinen Gesetzentwurf vorlegen, in dem das Wort “Fuck” drin steht). Bei der Fuck-Parade wurde ein gemischter Charakter anerkannt, bei dem es zwar auch um kommerzielle Interessen und Spaß geht, aber der Charakter der Meinungskundgabe (Kritik der Zustände in der Berliner Techno-Szene) eindeutig zu erkennen sei. Aufgrund dieses Urteils werden Veranstaltungen mit gemischtem Charakter, wie in Themar, als Versammlungen gewertet. Schaffen die Bestimmungen im CDU Entwurf da jetzt neue Tatsachen? Ähhhm… nein, denn die Krux, die sich mit dem gemischten Charakter ergibt, ist nach der vorherrschenden Rechtsauffassung (findet sich näher erläutert in einem viel beachteten Gutachten der Grünen- Fraktion in Thüringen: https://www.gruene-thl.de/demokratie/gutachten-zu-rechtsrockkonzerten-thueringen) schwer bis gar nicht aufzulösen. Im Gutachten heißt es: “In der jüngeren Rechtsprechung wird – nach der Logik der Fuckparade-Entscheidung und nachfolgender Urteile – bei gemischten (Konzert-) Veranstaltungen, bei denen sich kommunikative und unterhaltende Aspekte verbinden, ganz überwiegend der kommunikative Zweck und mit die Bewertung als „Versammlung“ bejaht. Daher kommt die Ablehnung des Versammlungscharakters nur in Betracht, wenn die mit einem Rockkonzert verbundene Einwirkung auf die Meinungsbildung offensichtlich vorgetäuscht oder von erkennbar marginaler Bedeutung ist.” Na und da wären die Nazis aber schön blöd, wenn sich das nicht hinbekommen lassen würde. Leider hat sich in den letzten Jahrzehnten, auch dank des Wegschauens der CDU, in Thüringen eine hochprofessionelle Rechtsrock-Szene etabliert, die fast ungestört tun und lassen konnte, was sie wollten. Das wird also nichts – nächster Versuch:

Ein CDU Gesetz würde uns viel Freizeit verschaffen – durch ein Demonstrationsverbot am 1. Mai zum Beispiel

Die CDU sagt “Tage und Orte mit einem herausragenden Symbolgehalt sollen gesondert geschützt werden. „Dabei geht es am Ende auch um die Würde der Opfer von Diktaturen“ Und jede*r die*der scheinheilige Argumentatiosnweise von Konservativen kennt, horcht hier auf. Schaut man in den Gesetzentwurf wird deutlich was gemeint ist: sowohl die NS Diktatur, als auch die SED Diktatur. Ei Ei Ei was seh‘ ich denn, das beliebte Hufeisen. Ohne jetzt die Deabatte darum führen zu wollen, warum wir das ziemlich Scheiße finden (das würde den Rahmen sprengen): was heißt das für uns? Demos an Tagen wie dem 09. November, 8. Mai (ohja Kinder- nieder mit dem Gedenken an den Tag der Befreiung); aus und vorbei. Wir werden viel Freizeit haben. Und auch wenn der 1. Mai nicht explizit im Gesetzesentwurf drin steht, erfüllt er doch die Tatbestände aus dem Gesetz §16 (2) 2. es ist ein Tag, der “unter diesen Regimen [NS und DDR] besonders begangen wurde.” Nehmen wir das in Kauf, damit künftig keine Demos mehr am z.B. Tag zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus, oder der Reichskristallnacht stattfinden können? Was heißt das dann für andere Demos am 09. November – gibt‘s dann keine Versammlungen mehr zum Gedenken an den Mauerfall? UND, was viel wichtiger ist: wird uns das helfen, Naziversammlungen an solchen Tagen zu verhindern? Nun liebe CDU, fragt doch mal eure Kolleg*innen in Sachsen, wie das beim Schild- und Schwert-Festival so für die lief! Im Übrigen: es kam durchaus vor, dass die Ordnungsbehörden Versammlungen von Rechtsextremen am 9. November untersagt haben – die Rechtsauslegung des Bundesversammlungsgesetzes gibt das durchaus her – dazu braucht es aber smarte Ordnungsbehörden, die eine solche Entscheidung gut begründen. Für die großen Rechtsrock- Festivals nützt uns das alles gar nichts, im Sommer gibt es solche historisch sensiblen Tage nämlich nicht und sofern Gedenktage nicht unbedingt auf ein Wochenende fallen, verschieben die Nasen ihre Termine sowieso einfach auf das kommende Wochenende und führen sie trotzdem in Gedenken an z.B. Hitlergeburtstag durch. Also auch hier schränkt uns das Gesetz eher ein.
Der Anspruch der CDU Rechtsrock mit dem Gesetzentwurf verbieten zu können, ist also nicht erfüllt. Das sieht selbst jemand, die*der kein*e studierte*r Jurist*in ist.

Das Gesetz enthält noch viele weitere Schrecklichkeiten, die ich zumindest anreißen möchte:
§11 – Bild- und Tonaufzeichnungen – hier wird der Weg frei gemacht für die Echtzeitgesichtserkennung
§12 – 4.- Einführung des Gesinnungsverbots
§15 (5) – hier wird der Behörde die Möglichkeit gegeben, die*den Leiter*in einer Versammlung abzulehnen
.. und jetzt denkt mal scharf nach. Klar klingt das alles voll Dufte, wenn man an Naziveranstaltungen denkt, aber wer von euch schon mal eine Versammlung als Leiter*in oder Ordner*in hautnah mitorganisiert hat, der weiß welche Möglichkeiten der Gängelung und Repression es bereits jetzt gibt und was da auf uns zukäme, wenn das Wirklichkeit wäre.

Fazit: Bitte einfach Ablehnen

Die Vorbereitungen für Gegenkundgebungen laufen bereits. Wir halten euch wie immer auf dem Laufenden. Für uns kommt eine Verschärfung unseres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht in Frage. Vor allem dann nicht, wenn es der CDU gar nicht darum geht Rechts-Rock zu verbieten, sondern NS und DDR gleichzusetzen und damit bewusst zu provozieren und durch die Hintertür ein paar Regelungen schaffen, die es vor allem Menschen auf Gegendemonstrationen schwer machen werden. Ja es ist anstrengend und frustrierend, aber dann stehe ich lieber weiterhin auf der Straße – gemeinsam mit euch. Fallt also nicht auf Konservative rein – generell nicht, aber vor allem, wenn die sich plötzlich für den Kampf gegen Nazis “interessieren”.
Was kann man noch tun? Nun der Kampf geht natürlich weiter. Aktuell gibt es eine Petition zivilgesellschaftlicher Akteur*innen im Landtag die ihr unterstützen könnt. Es gibt nämlich zahlreiche Argumente, die dafür sprechen, dass Rechtsrockkonzerte nicht mehr unter die Versammlungsfreiheit fallen sollten -lest mehr dazu hier: https://bit.ly/2Ul8baD
Aber das kann nur wissen, wirklich ein bisschen mit Rechtsrock auseinander gesetzt hat. Das Versammlungsgesetz der CDU wird entweder am Donnerstag oder Freitag im Plenum beraten – wir sagen in Richtung unserer SPD Abgeordneten: Lasst euch von der CDU nicht vorführen, die Behauptung wir würden Rechtsrock nicht ernst nehmen ist angesichts dessen, was hier vorgelegt wurde, lächerlich. Das Manöver ist zu durchschaubar, als das es etwas anderes geben sollte als ABLEHNUNG.