Deutschland soll ein tolerantes und weltoffenes Land sein – auch gegenüber Religionen. Nur hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einem muslimischen Schüler das Beten an seiner Schule verboten. Auch wenn dies nur eine Einzelfallentscheidung sein soll, um Konflikte mit anderen Weltanschauungen zu vermeiden, bedeutet dies, dass Menschen mit muslimischem Glauben auf die Gunst ihrer Schule angewiesen sind, um ihrem Glauben nachgehen zu können. Was bedeutet das für uns?

Es gibt immer noch den christlichen Religionsunterricht an deutschen Schulen – reguläre Äquivalente für andere Religionen wurden noch nicht geschaffen. Aber sieht das Grundgesetz nicht die Trennung von Staat und Kirche vor (natürlich nicht im laizistischen Sinn) und die Gleichstellung aller Religionen und Weltanschauungen? Warum sollte Mensch dann einer_m „Andersgläubigen“ verbieten auch in der Schule seiner Religion nachzugehen, wenn es die Religion erfordert, wenn es doch zum Beispiel die Möglichkeit im christlichen Religionsunterricht gibt oder auch ein christliches Gebet an anderer Stelle in der Schule zu sprechen. Auch das Argument damit Konflikte zu vermeiden, ist nicht ganz stichhaltig, da zum einen durch ein Verbot auch wieder neue Konflikte geschaffen werden können – zum Beispiel durch die Bevorteilung einiger Gläubiger – oder zum anderen bestehende Konflikte auch nicht gelöst werden, da diese nicht im reinen Beten bestehen.

Wir setzen uns weiterhin für eine tolerante Gesellschaft ein – auch in den Schulen. Wenn es Menschen gibt, die ihren Glauben leben wollen, muss dies auch möglich sein. Wenn der christliche Glauben in Form von Unterricht an Schulen gelehrt wird, muss es zumindest die Möglichkeit geben, anderen Weltanschauungen auch nachzugehen – und besser noch: auch mit diesen reflektiert im Unterricht umzugehen.

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