Die Jusos Thüringen verurteilen die Ermittlungen gegen die Aktionsgruppe „Zentrum für politische Schönheit (ZPS)“. Wir fordern die Offenlegung und Einstellung der Ermittlungen! Wie jüngst bekannt wurde, ermittelt der Staat nun schon seit 16 Monaten gegen die Aktions- und Künstler*innengruppe „Zentrum für politische Schönheit (ZPS)“ wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Selten kommt es vor, dass der Staat eine seiner dicksten Keulen, den § 129 StGB, auspackt. Der sogenannte „Schnüffelparagraph“, erlaubt es jegliche Ermittlungsinstrumente und -methoden wie Telefonüberwachung, Observierungen, Postkontrolle und das Einschleusen von V-Leuten einzusetzen. Ob etwaige Methoden Anwendung fanden, ist nicht bekannt.

Es ist auffallend, dass es wieder einmal die Staatsanwaltschaft Gera mit dem ermittelnden Staatsanwalt Herr Zschächner ist, die erneut eine Aktionsgruppe verfolgt, die gegen Rechtsextreme und Rechtspopulisten protestiert. Zschächner fiel schon in der Vergangenheit durch Ermittlungen vor allem gegen linke Strukturen auf und stellte Verfahren mit absurden Begründungen ein. So zum Beispiel im Fall einer AfD-Demonstration im Jahr 2016 in Jena, bei der Teilnehmer*innen Auschwitz-Gesänge wie das „U-Bahn-Lied“ skandierten. Herr Zschächner beendete die Ermittlungen mit der Begründung: Wer gegen AfD demonstriert, müsse so etwas hinnehmen.

Auch im Fall AStA Uni Köln, die von Neonazis per Facebook mit „Fickt euch“ beleidigt wurden, stellte der Staatsanwalt Zschächner das Verfahren ein, weil er nicht davon ausging, dass der Spruch eine Ehrverletzung darstellen würde. Auch im Fall gegen die Künstler*innengruppe ZPS sehen wir ein ähnliches Muster und einen erneuten Versuch, Proteste und Demonstrationen gegen Rechts zum Schweigen zu bringen. Zwar ist eine Verurteilung unwahrscheinlich, jedoch richtet eine solche Ermittlung einen erheblichen Schaden bei den Künstler*innen an. Kunst- und Kreativgruppen sind auf rare öffentliche Gelder und Auftrittsmöglichkeiten angewiesen. Eine solche Stigmatisierung durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erstickt Kreativschaffende, wie die Gruppe ZPS, auch ohne Verurteilung.  Kunst darf auch politisch sein. Kunst darf provokant sein. Wenn aber Kunst, die sich politisch positioniert, verfolgt und kriminalisiert wird, ist das schlicht ein Vorgehen gegen unliebsame Gruppen. Dies wirkt wie ein Einschüchterungsversuch, der eine Auseinandersetzung mit den Problemen unserer Gesellschaft unterdrücken will. Wir wollen nicht, dass die Kunstfreiheit und das Beziehen politischer Positionen für demokratische Grundwerte stigmatisiert werden. Riskieren wir es nicht, eine aktive Generation mit Aktions- und Künstler*innengruppe wie ZPS aber auch Bewegungen, wie Friday for Future oder SaveYourInternet, mit solchen politisch motivierten Anklagen zu verschrecken.

Ich bin davon überzeugt, dass wir Kunst und Kreativität in einer demokratischen Gesellschaft brauchen, die Missstände aufzeigt und Probleme anspricht. Es ist die Kunst, die unseren Diskurs erheblich prägt.
Solche Verfahren sind langwierig und teuer. Wenn ihr euch beteiligen und helfen wollt, könnt ihr auch unter politicalbeauty.de für die juristische Verteidigung spenden!

Ein Beitrag von Tom Leistner, stellv. Landesvorsitzender der Jusos Thüringen

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